Manuela Reiter
Make-up & Hairstyle
Dr.-Karl-Schuster-Str. 16
85354 Freising
Telefon: 0172/ 145 773 77
E-Mail: mail@manuela-makeupartist.de
Web: www.manuela-makeupartist.de
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Urheber- und Leistungsschutzrechte
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Gebrauch ist erlaubt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGNEN gelten für alle von Manuela Reiter (folgend Hair & Make-up Artist genannt) erteilten Angebote sowie durchgeführten Aufträge und erbrachten
Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend (innerhalb von drei Tagen) schriftlich widersprochen wird.
Buchung und Honorar
Eine Buchung stellt eine für den Hair & Make-up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar.
Der Hair & Make-up Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (9 Stunden inkl. 1 Stunde Pause) gebucht werden.
Es werden daher Dienstleistungs-, Halbtages- oder Tagessätze vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtagessätzen werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum
hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des vereinbarten Halbtagessatzes.
Bei Privatkunden behält es sich der Make-up Artist vor, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Honorars zu verlangen. Sobald die Anzahlung geleistet wurde, ist der Termin fest gebucht.
Der Rechnungsbetrag ist, so weit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Das Honorar des Hair & Make-up Artist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab.
Buchung und Honorar Brautservice
Der Brautservice kann nur in Verbindung mit einem Entwurfstermin gebucht werden und stellt eine verbindliche Auftragserteilung dar. Der Entwurfstermin wird mit 50% der Kosten des Brautservices
berechnet, aber mindestens mit 150,- Euro. Der restliche Betrag des Brautservices wird erst nach vollständiger Auftragserfüllung fällig.
Der Rechnungsbetrag ist, so weit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Das Honorar des Hair & Make-up Artist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab.
Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Hair & Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche
Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Fremd- , Neben- & Fahrtkosten
Bei einer festen Buchung hat der Auftraggeber anfallende Nebenkosten wie z. B. Materialkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Hair &
Make-up Artisten nach den steuerlichen Vorschriften zu tragen. Nach vorheriger Absprache vorab in voller Höhe oder anteilig an den Hair & Make-up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Hair
& Make-up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Hair & Make-up Artist berechtigt,
zusätzlich von ihm erbrachte Arbeit, sowie entstandene Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Ist bei Arbeitsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als vier Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so
werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.
Generell gilt, falls nicht anders vereinbart, werden bei eigener Anreise Fahrkostenkosten mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und anfallende Parkkosten berechnet.Der Auftraggeber übernimmt die
anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der
Hair & Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies
gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Hair & Make-up Artisten nicht zu vertreten ist. Reisezeit wird ab zwei Stunden nach zeitlichem Aufwand berechnet.
Grundlage für die Abrechnung ist der Stundensatz.
Auftragsstornierung und Nichterfüllung
Die Auflösung des unterzeichneten Vertrages ist nach verbindlicher Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund möglich und schriftlich einzureichen. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig
gestellt oder storniert der Auftraggeber einen Auftrag später als drei Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Hair & Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte
Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Hair & Make-up Artist mit der Ausführung seines Auftrages begonnen hat.
Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
bis 3 Tage vor dem Termin -> 100 %
bis 7 Tage vor dem Termin -> 75 %
bis 14 Tage vor dem Termin ->50 %
bis 30 Tage vor dem Termin -> 25 %
Sollte der Hair & Make-up Artist seine Tätigkeit auf Grund von höherer Gewalt, wie z. B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird
der Hair & Make-up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen passenden Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Hair & Make-up
Artist in diesem Falle nicht.
Freie Shootings oder Filmaufnahmen
Für freie Shootings oder Filmaufnahmen gelten folgende Besonderheiten:
Sofern der Hair & Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem solchen Projekt (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Projekts
entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken wie z. B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Hair & Make-up Artist ein zusätzliches,
angemessenes Honorar zu.
Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Haftung und Reklamation
Hat der Auftraggeber dem Hair & Make-up Artist keine Weisungen zu Make-up und Frisur gegeben, erkennt er Ihre kreative Arbeit an.
Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Auftrag anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber
abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Hair & Make-up Artisten muss der Auftraggeber
unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
Ebenso ist es die Aufgabe des Kunden den Hair & Make-up Artist über eventuelle Allergien von sich selbst oder gebuchten Modellen aufzuklären. Schadensersatzansprüche sind daher
ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums vom Hair & Make-up Artist, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei von dem Hair & Make-up Artist, Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht
herrühren, haftet der Hair & Make-up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.
Namensnennung
Der Hair & Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich freie Arbeiten) als Urheber mit dem Firmen- oder Vor-und Zunamen genannt zu werden. Der
Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
Verwendung von Bildmaterial und Rechtsübertragung (Urheberrecht)
Bei Personenaufnahmen an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche
Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Hair & Make-up Artist von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser
Pflicht resultieren.
Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Auftraggeber hat dem Hair & Make-up Artist, innerhalb drei Monate nach
Leistungstermin, die Aufnahmen in ordentlicher Qualität zur Verfügung zu stellen. Bilder sollen mindestens 500 KB groß sein.
Der Hair & Make-up Artist ist berechtigt die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur
Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch für Flyer bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.
Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Hair & Make-up Artist, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende
Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien
und Requisiten.
Der Hair & Make-up Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von
Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Hair & Make-up Artisten dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Hair & Make-up Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung kann der Hair & Make-up Artist, unter Vorbehalt weiterer Schadenersatzansprüche, eine Zahlung in Höhe des
fünffachen vereinbarten Honorars geltend machen.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2018 bis auf Weiteres.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Hair & Make-up Artisten.